Die Lizenzen nach EASA werden nunmehr unbefristet erteilt. Die Klassen- (CR) und Muster- (TR) Berechtigungen sind auf zwei Jahre (einfache) bzw, ein Jahr (höherwertige) begrenzt und müssen entsprechend verlängert bzw. erneuert werden, bevor der Pilot weiter fliegen darf.
Gestartet werden darf aber nur, wenn ein gültiges Tauglichkeitszeugnis und aktuell körperliche Fitness vorliegen, der jeweilige Sprachkenntnissnachweis gültig ist und fortlaufende Flugerfahrung nachgewiesen werden kann (Flugzeitnachweis). Die nachzuweisende Flugerfahrung hängt von der Lizenzart ab, wie folgt:
FCL 140.S: Fortlaufende Flugerfahrung LAPL(S): auf Segelflugzeugen/Motorseglern: 24 Monate-Regel rückwirkend:
a) Segelflugzeuge und Motorsegler. Inhaber einer LAPL(S) dürfen die mit ihrer Lizenz verbundenen Rechte auf Segelflugzeugen oder Motorseglern nur ausüben, wenn sie in den letzten 24 Monaten auf Segelflugzeugen oder Motorseglern, außer TMG, mindestens Folgendes absolviert haben:
- 5 Stunden Flugzeit als PIC einschließlich 15 Starts;
- 2 Schulungsflüge mit einem Lehrberechtigten;
b) TMG. Inhaber einer LAPL(S) dürfen ihre Rechte auf einen TMG nur ausüben, wenn sie
- auf TMGs in den letzten 24 Monaten Folgendes absolviert haben:
- mindestens 12 Flugstunden als PIC einschließlich 12 Starts und Landungen sowie
- eine Auffrischungsschulung von mindestens einer Stunde Gesamtflugzeit mit einem Lehrberechtigten.
- Wenn der Inhaber der LAPL(S) auch die Rechte zum Fliegen von Flugzeugen besitzt, können die Anforderungen gemäß Nummer 1 auf Flugzeugen erfüllt werden.
c) Inhaber einer LAPL(S), die die Anforderungen gemäß Buchstabe a oder b nicht erfüllen, müssen, bevor sie ihre Rechte wieder ausüben dürfen,
- eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer auf einem Segelflugzeug bzw. einem TMG ablegen oder
- die weiteren Flugzeiten oder Starts und Landungen absolvieren, wobei sie mit Fluglehrer oder alleine unter der Aufsicht eines Lehrberechtigten fliegen, um die Anforderungen gemäß Buchstabe a oder b zu erfüllen.
FCL 140.A: Fortlaufende Flugerfahrung LAPL(A): auf Flugzeugen oder Reisemotorseglern (TMG): 24 Monate-Regel: rückwirkend:
- 12 Starts/Landungen und 12 Flugstunden und
- 1 h Auffrischungsschulung mit FI(A), oder
- Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer, oder
- Fehlende Flugzeiten bzw. Starts/Landungen mit FI(A) und/oder im Alleinflug unter Aufsicht FI(A)
FCL 740.A: Verlängerung Muster- und Klassenberechtigung – einmotorige Flugzeuge (SEP) und TMG für PPL: 12-Monatsregel vor Ablauf der Gültigkeit:
- 12 Starts/Landungen und 12 Flugstunden (6 PIC) und
- 1 h Auffrischungsschulung mit FI(A)/CRI, oder
- Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer innerhalb 3 Monaten vor Ablauf
- Inhaber gültiger SEP und TMG Berechtigung erhalten beide Berechtigungen mit einmaligem Nachweis SEP oder TMG
Mitnahme von Passagieren (FCL.060):
Zur Mitnahme von Fluggästen (Passagieren) muss zusätzlich innerhalb der letzten 90 Tage eine Mindestflugpraxis von 3 Flügen auf dem verwendeten Flugzeugmuster vorhanden sein. Bei UL ist zusätzlich eine eingetragene Passagierberechtigung (§84a LuftPersV) erforderlich.
FCL 135.S: CR TMG für LAPL(S) / SPL:
- 6 h Flugausbildung (davon 4 h mit FI)
- 1 Allein-Überlandflug von mindestens 150 km +
- 1 Abschlusslandung auf fremdem Platz
FCL 135.A: CR TMG für LAPL(A):
- 3h Flugausbildung
- 10 Starts/Landungen mit FI(A)
- 10 überwachte Alleinflüge
FCL 725: Erwerb (TR) Muster-/ (CR) Klassen-Berechtig. PPL:
- Absolvieren eines Ausbildungslehrgangs in ATO (nur einmotorige, „non complex“ Luftfahrzeuge)
Die jeweilige CR/TR – Ausbildung wird mit einer praktischen Prüfung abgeschlossen, die mit einer Überprüfung der theoretischen Kenntnisse verbunden ist. Die amtlichen Prüfungsfragen sind z.B. unter PPL-Fragenkatalog zum Üben abrufbar. Schüler unserer ATO verwenden das PC-online-Programm EXAM11.
Erhalt der Klassenberechtigung:
Mindestalter für den Erhalt der Berechtigung: 17 Jahre.
Die Klassenberechtigung für Reisemotorsegler wird unbefristet erteilt. Gestartet werden darf aber nur, wenn ein gültiges Tauglichkeitszeugnis vorliegt und in den letzten 24 Monaten vor dem Start mindestens 12 Flugstunden auf Reisemotorseglern mit mind. 12 Starts und Landungen, sowie ein mind. einstündiger Übungsflug mit Fluglehrer durchgeführt worden sind.
Bei weiteren Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung, nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit uns auf.