Selber fliegen!
Die Bewegung in der dritten Dimension führt zu ganz neuen Blickwinkeln, der Alltag bleibt auf dem Boden. Beim Segelflug beeindruckt zusätzlich zu den Flug- und Landschaftserlebnissen das Erleben der Naturkräfte, ob in thermischen Aufwinden, beim Hang- oder beim Wellenflug.
Die Verantwortung für das wertvolle Fluggerät, das Erleben und Erweitern der eigenen Fähigkeiten verhilft jungen Menschen zu einem hohen Verantwortungs- und Selbstbewusstsein.
Fliegen kann man in (fast) jedem Alter lernen. In erster Linie braucht man dafür Zeit und Engagement. Finanziell lässt sich die Fliegerei mit Skifahren vergleichen. Genaue Aussagen lassen sich nicht treffen, da Lernen ein sehr individueller Vorgang ist – bei einem geht es schneller, beim anderen dauert es ein bisschen länger. Sicherheit steht dabei immer im Vordergrund.
Segelflug (SPL) | Reisemotorsegler (TMG) | Motorflug einmotorig (SEP) |
LAPL(S) berechtigt zum nicht-kommerziellen Führen von Segelflugzeugen (und) Reisemotorseglern in den EASA-Staaten (Europa).
SPL berechtigt weltweit zum Führen von Segelflugzeugen (auch kommerziell).
SPL / LAPL | TMG | SEP |
Mind. 14 Jahre bei Beginn der Ausbildung Mind. 16 Jahre zum Lizenzerhalt Klasse 2 Medical für SPL Klasse 2 Medical für LAPL(S) | Mind. 16 Jahre bei Beginn der Ausbildung Mind. 17 Jahre zum Lizenzerhalt Medical Klasse 2 | |
15h praktische Ausbildung, davon: 10h mit FI max. 7h auf TMG 2h Alleinflug 45 Starts Winde: 10 FI + 5 Solo F-Schlepp: 5 FI + 5 Solo 1 Überlandflug min. 50km Solo oder 100km mit FI | 30h praktische Ausbildung TMG/SEP, davon: 15h mit FI 6h Solo, davon: 3h Solo-Überlandflug, davon: 1 Solo-Überlandflug mit mind. 150km und Landung auf einem anderen Flugplatz. | 45h praktische Ausbildung TMG/SEP, davon: 25h mit FI 10h Solo, davon: 5h Solo-Überlandflug, davon: 1 Solo-Überlandflug mit mind. 270km und Landung auf zwei anderen Flugplätzen. |
Lizenz unbegrenzt gültig Klassen unbegrenzt gültig Rückwirkende Flugerfahrung in den letzten 24 Monaten: 5h + 15 Starts als PIC 2 Flüge mit FI oder Prüfungsflug oder unter Aufsicht eines FI die erforderlichen Stunden fliegen | Lizenz unbegrenzt gültig Klassen 24 Monate gültig In den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit: 12h + 12 Starts als PIC auf TMG oder SEP 1h Auffrischung mit FI oder Prüfungsflug oder Unter Aufsicht eines FI die erforderlichen Stunden fliegen |
Unsere Fluglehrer
Hermann Dietrich | Segelflug LAPL(S)/SPL Motorsegler TMG |
Thomas Drescher | Segelflug LAPL (S)/SPL Motorsegler TMG Motorflug LAPL (A)/SEP |
Karl Gäng | Motorsegler TMG Motorflug LAPL(A)/SEP |
Markus Wassmer Ausbildungsleiter | Motorflug LAPL(A)/PPL(A) SEP |
Uwe Nortmann | Segelflug LAPL(S)/SPL Motorsegler TMG Motorflug LAPL(A)/PPL(A) SEP |
Roland Quast | Segelflug LAPL(S)/SPL Motorsegler TMG Motorflug LAPL(A)/PPL(A) SEP |
Gerhard Riedmüller | Segelflug LAPL(S)/SPL Motorsegler TMG Motorflug LAPL(A) SEP |
Timo Zimmermann | Motorflug LAPL(A)/PPL(A) SEP |
Julian Jurtz | Segelflug LAPL(S)/SPL |
Robin Bretzke | Segelflug LAPL(S)/SPL |
Im Laufe der Ausbildung wird folgendes benötigt:
- Führungszeugnis
- Ärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) (Klasse 2/Klasse LAPL)
- Zuverlässigkeitsüberprüfung (für Motorflug und Motorsegler)
- Ausbildung “Sofortmaßnahmen am Unfallort”
Berechtigt zum nicht-kommerziellen Führen von Flugzeugen und/oder Reisemotorseglern bis zu 2t MTOW und maximal 4 Personen innerhalb der EASA-Staaten (Europa).
- Mind. 16 Jahre bei Beginn der Ausbildung
- Mind. 17 Jahre zum Lizenzerhalt
- Medical Klasse LAPL
- 30h praktische Ausbildung TMG/SEP, davon:
- 15h mit FI
- 6h Solo, davon:
- 3h Solo-Überlandflug, davon:
- 1 Solo-Überlandflug mit mind. 150km und Landung auf einem anderen Flugplatz.
- Lizenz unbegrenzt gültig
- Klassen unbegrenzt gültig
- Rückwirkende Flugerfahrung in letzten 24 Monaten zum Ausüben der Rechte erforderlich:
- 12h + 12 Starts als PIC auf TMG oder SEP
- 1h Auffrischung mit FI oder
- Prüfungsflug oder
- unter Aufsicht eines FI die erforderlichen Stunden fliegen
Berechtigt zum nicht-kommerziellen Führen von Flugzeugen und/oder Reisemotorseglern weltweit.
Passagiermitnahme
Zur Mitnahme von Passagieren werden nach Lizenzerhalt (außer bei PPL(A)) 10h als verantwortlicher Luftfahrzeugführer (PIC) gefordert. Zudem sind in den letzten 90 Tagen rückwirkend 3 Starts und Landungen auf dem entsprechenden Luftfahrzeugmuster als PIC erforderlich.
Hinweis
Es handelt sich hierbei lediglich um eine selbst verfasste Zusammenstellung und dient nur der Übersicht. Gültigkeit haben ausschließlich die offiziellen Gesetze der zuständigen Behörde! Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
(Unter anderem nachzulesen unter EASA Part-FCL.)