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Ausbildung

Selber fliegen!

Die Bewegung in der dritten Dimension führt zu ganz neuen Blickwinkeln, der Alltag bleibt auf dem Boden. Beim Segelflug beeindruckt zusätzlich zu den Flug- und Landschaftserlebnissen das Erleben der Naturkräfte, ob in thermischen Aufwinden, beim Hang- oder beim Wellenflug.

Die Verantwortung für das wertvolle Fluggerät, das Erleben und Erweitern der eigenen Fähigkeiten verhilft jungen Menschen zu einem hohen Verantwortungs- und Selbstbewusstsein.

Fliegen kann man in (fast) jedem Alter lernen. In erster Linie braucht man dafür Zeit und Engagement. Finanziell lässt sich die Fliegerei mit Skifahren vergleichen. Genaue Aussagen lassen sich nicht treffen, da Lernen ein sehr individueller Vorgang ist – bei einem geht es schneller, beim anderen dauert es ein bisschen länger. Sicherheit steht dabei immer im Vordergrund.

Segelflug (SPL)Reisemotorsegler (TMG)Motorflug einmotorig (SEP)

LAPL(S) berechtigt zum nicht-kommerziellen Führen von Segelflugzeugen (und) Reisemotorseglern in den EASA-Staaten (Europa).
SPL berechtigt weltweit zum Führen von Segelflugzeugen (auch kommerziell).

SPL / LAPLTMGSEP
Mind. 14 Jahre bei Beginn der Ausbildung
Mind. 16 Jahre zum Lizenzerhalt
Klasse 2 Medical für SPL
Klasse 2 Medical für LAPL(S)
Mind. 16 Jahre bei Beginn der Ausbildung
Mind. 17 Jahre zum Lizenzerhalt
Medical
Klasse 2
15h praktische Ausbildung, davon:
10h mit FI
max. 7h auf TMG
2h Alleinflug
45 Starts Winde:
10 FI + 5 Solo
F-Schlepp:
5 FI + 5 Solo
1 Überlandflug min. 50km Solo oder
100km mit FI
30h praktische Ausbildung TMG/SEP, davon:
15h mit FI
6h Solo, davon:
3h Solo-Überlandflug, davon:
1 Solo-Überlandflug mit mind. 150km und Landung auf einem anderen Flugplatz.
45h praktische Ausbildung TMG/SEP, davon:
25h mit FI
10h Solo, davon:
5h Solo-Überlandflug, davon:
1 Solo-Überlandflug mit mind. 270km und Landung auf zwei anderen Flugplätzen.
Lizenz unbegrenzt gültig
Klassen unbegrenzt gültig
Rückwirkende Flugerfahrung in den letzten 24 Monaten: 5h + 15 Starts als PIC
2 Flüge mit FI oder
Prüfungsflug oder 
unter Aufsicht eines FI die erforderlichen Stunden fliegen
Lizenz unbegrenzt gültig
Klassen 24 Monate gültig
In den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit:
12h + 12 Starts als PIC auf TMG oder SEP
1h Auffrischung mit FI oder 
Prüfungsflug oder
Unter Aufsicht eines FI die erforderlichen Stunden fliegen

Unsere Fluglehrer

Hermann DietrichSegelflug LAPL(S)/SPL
Motorsegler TMG
Thomas DrescherSegelflug LAPL (S)/SPL
Motorsegler TMG
Motorflug LAPL (A)/SEP
Karl GängMotorsegler TMG
Motorflug LAPL(A)/SEP
Markus Wassmer
Ausbildungsleiter
Motorflug LAPL(A)/PPL(A) SEP
Uwe Nortmann  Segelflug LAPL(S)/SPL
Motorsegler TMG
Motorflug LAPL(A)/PPL(A) SEP
Roland QuastSegelflug LAPL(S)/SPL
Motorsegler TMG
Motorflug LAPL(A)/PPL(A) SEP
Gerhard RiedmüllerSegelflug LAPL(S)/SPL
Motorsegler TMG
Motorflug LAPL(A) SEP
Timo ZimmermannMotorflug LAPL(A)/PPL(A) SEP
So sieht ein zufriedener, ehemaliger Flugschüler nach Bestehen der praktischen Prüfung aus.
Lizenz, Medical und Sprechfunkzeugnis

 

Im Laufe der Ausbildung wird folgendes benötigt:

  • Führungszeugnis
  • Ärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) (Klasse 2/Klasse LAPL)
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung (für Motorflug und Motorsegler)
  • Ausbildung “Sofortmaßnahmen am Unfallort”

Berechtigt zum nicht-kommerziellen Führen von Flugzeugen und/oder Reisemotorseglern bis zu 2t MTOW und maximal 4 Personen innerhalb der EASA-Staaten (Europa).

  • Mind. 16 Jahre bei Beginn der Ausbildung
  • Mind. 17 Jahre zum Lizenzerhalt
  • Medical Klasse LAPL
  • 30h praktische Ausbildung TMG/SEP, davon:
  • 15h mit FI
  • 6h Solo, davon:
  • 3h Solo-Überlandflug, davon:
  • 1 Solo-Überlandflug mit mind. 150km und Landung auf einem anderen Flugplatz.
  • Lizenz unbegrenzt gültig
  • Klassen unbegrenzt gültig
  • Rückwirkende Flugerfahrung in letzten 24 Monaten zum Ausüben der Rechte erforderlich:
  • 12h + 12 Starts als PIC auf TMG oder SEP
  • 1h Auffrischung mit FI oder
  • Prüfungsflug oder
  • unter Aufsicht eines FI die erforderlichen Stunden fliegen

 

Berechtigt zum nicht-kommerziellen Führen von Flugzeugen und/oder Reisemotorseglern weltweit.

 

Passagiermitnahme

Zur Mitnahme von Passagieren werden nach Lizenzerhalt (außer bei PPL(A)) 10h als verantwortlicher Luftfahrzeugführer (PIC) gefordert. Zudem sind in den letzten 90 Tagen rückwirkend 3 Starts und Landungen auf dem entsprechenden Luftfahrzeugmuster als PIC erforderlich.

Hinweis

Es handelt sich hierbei lediglich um eine selbst verfasste Zusammenstellung und dient nur der Übersicht. Gültigkeit haben ausschließlich die offiziellen Gesetze der zuständigen Behörde! Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
(Unter anderem nachzulesen unter EASA Part-FCL.)